: So geht's aber nicht!
■ Bundessozialgericht: Keine Witwenrente für in DDR Geschiedene
Kassel (AP) – Frauen aus den neuen Bundesländern, deren Ehe nach dem Familienrecht der DDR geschieden worden ist, können nach dem Tod des Mannes keine Witwenrente aus der Rentenversicherung des Mannes beanspruchen, weil es in der DDR auch keinen allgemeinen Unterhaltsanspruch für geschiedene Frauen gab. Nach einer gestern bekanntgegebenen Entscheidung des Bundessozialgerichts ist dies nicht verfasssungswidrig und verstößt vor allem nicht gegen die Gleichbehandlung mit den Frauen aus den alten Ländern.
Zur Begründung verwiesen die Richter auf die Unterschiede im Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht der DDR und der Bundesrepublik. Die sogenannte Geschiedenen- Witwenrente im alten Bundesgebiet soll bei Ehescheidungen vor dem 1. Juli 1977 nach dem Tod des Mannes die vorausgegangenen Unterhaltsleistungen
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