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Sitzenbleiben

Für eine Aufhebung von Urteilen gegen Sitzblockierer hat sich gestern die Kieler Landesregierung ausgesprochen. In Schleswig-Holstein waren in den vergangenen zehn Jahren etwa 100 Menschen wegen Sitzblockaden, meist vor dem AKW Brokdorf, zu Geldstrafen verurteilt worden. Diese können nunmehr beim Justizministerium in Kiel „formlos“ die Aufhebung des Urteils beantragen. Hintergund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom Januar, nach dem solche Blockaden nicht mehr als strafbare Nötigung zu gelten haben.

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