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Sitzblockade gilt auch bei Autostopp durch die Polizei als Nötigung

Karlsruhe (dpa) — Auch wenn die Autofahrer die Sitzblockierer gar nicht zu Gesicht bekommen, weil die Polizei den Verkehr vorher stoppt, kann das Sich-Niederlassen auf der Fahrbahn eine Nötigung von Verkehrsteilnehmern sein. Das beschloß der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH). Im vorliegenden Rechtsstreit ging es um eine Anfang Oktober 1987 im Bereich der Baustelle für die geplante Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf veranstaltete Straßenblockade. Hierbei hatten etwa 20 DemonstrantInnen eine Zufahrtsstraße zur Baustelle mit Holzkisten blockiert, um die ankommenden Lastwagen zum Anhalten zu zwingen und mit den Fahrern bei einem Frühstück zu diskutieren.