: Sittlichkeit und Selbstbestimmung
„Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit“ nannte das Reichsstrafgesetzbuch von 1871 alle Betätigungen, „denen ein geschlechtlicher Charakter beiwohnt“. Bis in die 70er-Jahre war Anstößiges auch strafbar. Noch 1962 wurde das mit der „Reinheit und Gesundheit unseres Geschlechtslebens“ begründet. Rein war Sex nur in der Ehe. Seit 1973 wurde das Sexualstrafrecht achtmal reformiert, zuletzt am Freitag. „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ heißen sie nun und sollen insbesondere Prostituierte vor Ausbeutung schützen. Sie sollen jederzeit aufhören und über ihre Verdienste frei verfügen können. In zwei Fällen sind Prostituierte aber noch Täterinnen: Wenn sie belästigen oder die Sittlichkeit der Jugend gefährden. Kriminologen bezweifeln, dass diese Tatbestände im Jahr 10 nach RTL II noch zeitgemäß sind. MAD