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Sirene im Vorgarten

■ Verwaltungsgericht: Probealarm keine Lärmbelästigung

Wer in seiner Nachbarschaft eine Alarmsirene hat, muß deren Probebetrieb einmal im Monat für eine Minute ertragen. Ein Heulton, der im Wohnzimmer immerhin noch mit 80 Dezibel wahrzunehmen ist, sei hinzunehmen, entschied gestern das Verwaltungsgericht in Lüneburg. Es wies die Klage einer Familie aus der Lüneburger Heide ab. Die wollte die zwanzig Meter von ihrem Haus auf einem Pfahl befestigte Sirene woanders installiert

sehen, weil ihr dreijähriger Sohn inzwischen nicht nur beim Alarm, sondern schon beim bloßen Anblick des Warngeräts Angstzustände bekommt.

Die Mutter erklärte den Richtern, ihr kleinerer Sohn habe sich an den besonderen Lärm der Tiefflieger in der Lüneburger Heide schon gewöhnt, „weil er die sehen“ könne. Die Sirene betrachte er jedoch täglich mit der ängstlichen Frage: „Geht sie gleich wieder an?“

dpa

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