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Simone Schmollack über die Verjährung der Vorwürfe gegen AssangeFreier, aber nicht unschuldiger

Wird sich das Leben von Julian Assange jetzt ändern? Wird er sich wieder frei bewegen können? Auf die Straße gehen? Wohl kaum.

Auch wenn nun und am kommenden Dienstag drei von vier Tatvorwürfen wegen sexueller Belästigung und Nötigung, die gegen den Wikileaks-Gründer in Schweden erhoben worden sind, nach fünf Jahren verjähren, dürfte Assange weiter in der ecuadorianischen Botschaft in London festsitzen.

Dorthin war er 2010 geflohen, um einem europäischen Haftbefehl zu entgehen. Verlässt er die Botschaft, schnappen ihn die Behörden. Es gibt nämlich noch eine Anschuldigung: Vergewaltigung. Und die verjährt erst nach zehn Jahren, also in Assanges Fall im Jahr 2020.

Ein schwieriger Fall. Für die Justiz. Für Assange. Für die Frauen, die ihn angezeigt haben. Es scheint, als ob alle nur VerliererInnen sind. Wie soll das auch anders sein? Niemand weiß, was genau vorgefallen ist, als der Australier 2010 in Schweden mit den Frauen zusammengetroffen war. Es steht Aussage gegen Aussage: freiwilliger Sex gegen Nötigung und Vergewaltigung.

Und das Ganze lässt sich auch nur schwer klären, solange der Mann nicht angehört wird. Eine intensive Befragung aber hat bislang nicht stattgefunden.

Das erinnert ein wenig an die Causa Jörg Kachelmann. Dem Wettermoderator wurde 2010 Vergewaltigung vorgeworfen. Er hatte das abgestritten. Im Gegensatz zu Assange landete der vor Gericht. Das Ergebnis ist bekannt: Er wurde freigesprochen. Seine Schuld konnte nicht bewiesen werden — was nicht heißt, dass er unschuldig ist.

Der Kachelmann-Prozess hatte den Vorteil, dass der Fall ad acta gelegt werden konnte. Emotional und psychisch wird das Vorgefallene die Betroffenen sicher noch lange beschäftigen, dennoch können sie sich wieder anderen Dingen zuwenden. Das ist wichtig, denn das Leben geht für alle weiter — auch wenn das lapidar klingen mag.

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