: Sieg für Frauen
■ Das restriktive Abtreibungsgesetz in Kanada wurde vom Obersten Gerichtshof für verfassungswidrig erklärt
Ottawa (dpa) – Die Befürworter von Schwangerschaftsabbruch nach Wahl haben am Donnerstag in Kanada einen aufsehenerregenden Sieg errungen. Einige Feministinnen setzten den Erfolg in einem Prozeß in seiner historischen Bedeutung mit der Erlangung des Wahlrechts für Frauen gleich.
Der Oberste Gerichtshof des Landes erklärte ein Bundesgesetz für verfassungswidrig, das Abtreibungen nur dann gestattete, wenn sie von einem Komitee aus drei Ärzten in einem anerkannten Krankenhaus für notwendig erachtet wurden. In einer 5:2-Entscheidung beschieden die Bundesrichter, daß dieses Gesetz über therapeutische Abtreibungen das Recht der Frau auf „Leben, Freiheit und Unversehrtheit der Person“ verletze.
Der Gerichtshof war von Abtreibungsgegnern angerufen worden, über die Aktivitäten von Dr. Henry Morgenthaler zu befinden, der Spezialkliniken für Schwangerschaftsabbrüche betreibt. Angehörige von „Pro-Life“-Gruppen, überzeugte Gegner eines jeden Schwangerschaftsabbruchs, versuchten über Jahre, diese Kliniken zur Schließung zu zwingen. Ihre Mittel reichten von Demonstrationen und gerichtlichen Klagen bis zu rabiaten Mitteln wie gewalttätigen Angriffen.
Morgenthaler, der in verschiedenen Provinzen vier Prozesse und nun auch in letzter Instanz gewann, betonte immer wieder, die Kliniken seien notwendig, damit jede Frau, die es wünsche, Zugang zu sicherer Abtreibung habe. In einigen Landesteilen Kanadas ist es nahezu unmöglich, legal abzutreiben, weil Hospitalaufsichtsräte ihre Abtreibungskomitees auflösten oder gar nicht erst aufstellten.
Das Oberste Bundesgericht äußerte sich jetzt zu diesen Praktiken sehr entschieden. In der Urteilsbegründung heißt es unter anderem, daß dieses System von Abtreibungskomitees gegen die „Prinzipien fundamentaler Gerechtigkeit“ verstoße.
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