: Sicherheitsgesetze auf Eis
■ Bundesrat verweist Gesetzespaket zu VS, BND und MAD in den Vermittlungsausschuß / SPD hofft auf Nachbesserungen / Streit um 40 Punkte
Bonn (ap/taz) - Die umstrittene Datenschutznovelle wird vorerst nicht in Kraft treten. Nachdem der Bundestag das Gesetz bereits Ende Mai verabschiedet hatte, rief der Bundesrat gestern in Bonn mit der Mehrheit der SPD-regierten Länder den Vermittlungsausschuß an. Das Gremium kann aber voraussichtlich erst im September zusammenkommen und versuchen, einen Kompromiß in rund 40 strittigen Fragen auszuarbeiten. Die Änderungsvorschläge sollen im wesentlichen den Bürger vor Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte und vor Datenmißbrauch schützen. Der Bundestag hatte Ende Mai gegen die Stimmen der Sozialdemokraten das Gesetz zur Neuregelung des Datenschutzes gebilligt, das sieben Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Recht des Bürgers auf „informationelle Selbstbestimmung“ gewährleisten soll. Zugleich sollen damit die Befugnisse des Verfassungsschutzes neu, die Arbeit von Militärischem Abschirmdienst und Bundesnachrichtendienst erstmals gesetzlich geregelt werden.
Wie berichtet, hatte das Saarland Bedenken gegen das Gesetzespaket geltend gemacht und es rundherum abgelehnt. Vor allem die Absätze über die Gesetzgebung für Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst und Militärischen Abschirmdienst hatten den saarländischen Innenminister Friedel Läpple auf den Plan gerufen. Unterstützung bekam das sozialdemokratisch regierte Saarland von Niedersachsen. Andere SPD-Länder setzen nun darauf, daß die Novelle im Vermittlungsausschuß noch nachgebessert werden kann.
Kritiker des Gesetzeswerkes werfen seinen Verfassern vor, nicht oder nur unzureichend auf die veränderten Aufgaben der Sicherheitsdienste einzugehen. Und innenpolitisch werde die bisherige Praxis des Verfassungsschutzes beim Umgang mit persönlichen Daten unkritisch fortgeschrieben.
ak
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