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Sicherheitsausschuß wird nicht grün

■ Bayerisches Verfassungsgericht hält Ausschluß der Grünen im Sicherheitsausschuß für rechtens

München (taz) - Die Grünen werden auch weiterhin keinen Vertreter in den Sicherheitsausschuß im bayerischen Landtag entsenden. Die Mehrheit der neun Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes in München hielt es gestern für verfassungskonform, daß der Landtag am 12.November 1986 in dem Ausschuß keinen Vertreter der kleineren Oppositionspartei berücksichtigt hatte. Die Grünen hätten nach Ansicht der Richter erst bei 13 Sitzen einen Vertreter stellen können. Der Ausschluß der Grünen sei allerdings nur dann hinnehmbar, wenn ausschließlich geheimschutzbedürftige Inhalte im Ausschuß diskutiert würden.

Sieben der Richter wurden von der CSU bestimmt, zwei von der SPD. Letztere waren der Ansicht, daß die Grünen im Ausschuß berücksichtigt werden müßten. Der Sicherheitsausschuß sei in seiner derzeitigen Form kein „Geheimausschuß“, er behandle Angelegenheiten, für die in anderen Bundesländern der Innenausschuß zuständig ist.

Der Sprecher der Grünen im Landtag, Hans-Dieter Reichhelm, sagte, seine Partei sehe sich in ihrer laufenden Verfassungsbeschwerde gegen die Besetzungskriterien des bayerischen Verfassungsgerichts bestätigt. Es sei deutlich geworden, daß sich gerade die von der CSU bestimmten Richter schwertäten, der CSU wehzutun. Bei den derzeitigen Besetzungskriterien sei die Gewaltenteilung nicht mehr sichergestellt. (AZ Vf.118-IV-87)

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