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■ Sicher ist: Die Rente ist sicher. Sicher ist auch: Die Rente sinkt. Und das schon ab dem Jahr 2000. Pech für jüngere BeitragszahlerInnen. Immerhin soll eine "Familienkasse" die Rentenversicherung entlasten. Aber wer füllt diese Kasse?Sch

Sicher ist: Die Rente ist sicher. Sicher ist auch: Die Rente sinkt. Und das schon ab dem Jahr 2000. Pech für jüngere BeitragszahlerInnen. Immerhin soll eine „Familienkasse“ die Rentenversicherung entlasten. Aber wer füllt diese Kasse?

Schon ab 2000: Abenteuer Rente

Wer heute 30 Jahre alt ist, dachte eigentlich noch nicht an die Rente. Bisher. Seit dem jetzt bekanntgewordenen Beschluß der Blümschen Rentenkommission dürfte sich das ändern: Den RentnerInnen von morgen stehen saftigte Rentenkürzungen bevor.

Die Kürzungen kommen allerdings häppchenweise, und genau deshalb wird sich der Protest der jetzigen RentnerInnen in Grenzen halten. Über Abstriche bei den jährlichen Rentenanpassungen, die schon heute kaum die Preissteigerungen ausgleichen, soll das Rentenniveau sinken. Der Blümsche Modellrentner, der 45 Jahre lang durchschnittliche Versicherungsbeiträge gezahlt haben muß, soll statt heute 70 im Jahr 2000 noch 68,9 Prozent seines letzten Nettoeinkommens erhalten. Zehn Jahre später dann 65,5 Prozent. Für die Jahre 2010 bis 2030 ist die restliche Absenkung um 1,5 Prozentpunkte vorgesehen. Nach 45 Versicherungsjahren gibt's dann als Standard nur noch 64 Prozent des durchschnittlichen Nettogehaltes.

Soweit die schlechte Nachricht. Die Rentenreformkommission forderte allerdings auch als – wenigstens im Prinzip – positive Neuerung die Einrichtung einer „Familienkasse“. Diese Kasse soll mehr werden als nur ein neuer Posten im Bundeshaushalt. Für die Führung der Familienkasse sollten die Versorgungsämter zuständig sein, hieß es gestern im Bundesarbeitsministerium.

Schon heute sind die Versorgungsämter für die Auszahlung des Erziehungsgeldes zuständig. Nach den Vorschlägen der Rentenkommission hätten sie künftig für die Erziehungszeiten im Auftrag des Bundes regelrecht Beiträge an den jeweiligen Rentenversicherungsträger abzuführen.

Für die Erziehung eines ab 1992 geborenen Kindes kann sich eine Mutter heute bei der Rentenberechnung drei Beitragsjahre gutschreiben lassen. Dabei legt man für diese Jahre allerdings nur den durchschnittlichen Rentenbeitrag von Frauen zugrunde, der um 25 Prozent unter dem allgemeinen Durchschnitt liegt. Aus dem Unionslager forderte Rita Süssmuth gestern, Kindererziehung stärker zu berücksichtigen. Sie will, daß die Familienkasse künftig für diese drei Jahre den vollen Durchschnittsbeitragssatz zahlt.

Eine Familienkasse gibt es schon in Frankreich. Die Finanzierung einer solchen „Familienkasse“ in Deutschland ist allerdings heftig umstritten, auch im Regierungslager. Arbeitsminister Blüm will dafür nach wie vor die Mehrwertsteuer erhöhen.

Die Einrichtung dieser Kasse begrüßte gestern auch der SPD- Sozialexperte Rudolf Dreßler. Er verlangte aber die Entlastung der Rentenkassen von allen weiteren versicherungsfremden, nicht durch Beiträge gegenfinanzierten Leistungen. Nach Ansicht Dreßlers wäre das gegenwärtige Rentenniveau bis zum Jahre 2015 gesichert, wenn sämtliche versicherungsfremden Leistungen durch Beitragszahlungen oder Zuschüsse aus der Staatskasse ausgeglichen würden.

Nach Angaben des Arbeitsministeriums werden allerdings in den nächsten Jahren die versicherungsfremden Leistungen ohnehin sinken, da etwa Ausbildungszeiten geringer zu Buche schlagen und auch die Kriegsopferrenten abnehmen.

Der über 500.000 Mitglieder zählende Sozialverband Reichsbund sprach gestern von einer weiteren „Ausplünderung der Rentenkassen durch den Bund“ über die versicherungsfremden Leistungen und kündigte Protestaktionen an. Die geplante neuerliche Rentenreform dränge nur noch mehr Alte in die Armut.

Dieser Tatsache war sich die Rentenkommission des Bundesarbeitsministers durchaus bewußt. Sie plädierte daher für den „raschen und deutlichen Ausbau“ der betrieblichen und privaten Altersvorsorge. Nach Angaben des Reichsbundes werden allerdings gerade Zusatz- oder Betriebsrenten immer weniger gezahlt. Gleichzeitig nimmt bei sinkenden Realeinkommen auch die Möglichkeit ab, privat durch Versicherungen fürs Alter vorzusorgen.

Offengelassen hat die Rentenkommission bei ihren Vorschlägen auch die Neuregelung der Hinterbliebenenrente. Jüngeren Witwen, die nur kurzzeitig mit älteren Partnern verheiratet waren, stehen die hier diskutierten Kürzungen noch ins Haus. Schon jetzt kräftig sparen will die Kommission bei den Renten für chronisch Kranke. Versicherte, die zwar erwerbsgemindert sind, aber denen noch sechs Stunden Arbeit täglich zugemutet werden können, sollen überhaupt keine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mehr erhalten.

Die Kommission will auch die „Scheinselbständigen“ und geringfügige Beschäftigungen neben einem Hauptberuf in die Versicherungspflicht miteinbeziehen. Jürgen Voges

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