„KÖRPERWELTEN“-AUSSTELLUNG : Sezierung verboten
Bei der umstrittenen „Körperwelten“-Ausstellung dürfen auch künftig keine Leichen vor Publikum zerschnitten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht am Montag. Mit der einstweiligen Verfügung wurde das Verbot des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg bestätigt. Die Würde des Menschen sei unantastbar – das gelte auch für verstorbene, hieß es zur Begründung. Die anatomische Sektion sei laut Gesetz nur zulässig, wenn sie zur Ausbildung des Nachwuchses in medizinischen und naturwissenschaftlichen Berufen unumgänglich sei. (VG 22 A 177.09). (dpa)