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Sexueller Mißbrauch

■ Kein Urteil, wenn Zeitangabe fehlt

Koblenz (dpa) – Vergewaltigt ein Mann jahrelang ein Kind, so muß die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage Ort und Zeitpunkt jeder Straftat genau auflisten. Ansonsten ist ein Urteil ungültig. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Grundsatzbeschluß des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Damit hob das Gericht die Verurteilung eines Mannes auf, der wegen des sexuellen Mißbrauchs seiner Tochter zu drei Jahren Haft verurteilt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage nur die erste Tat vom Februar 1985 genau beschrieben. Im übrigen hieß es, die Tochter sei bis 1990 „nahezu täglich“ sexuell mißbraucht worden.

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