: Sexueller Mißbrauch
■ Kein Urteil, wenn Zeitangabe fehlt
Koblenz (dpa) – Vergewaltigt ein Mann jahrelang ein Kind, so muß die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage Ort und Zeitpunkt jeder Straftat genau auflisten. Ansonsten ist ein Urteil ungültig. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Grundsatzbeschluß des Oberlandesgerichts Koblenz hervor. Damit hob das Gericht die Verurteilung eines Mannes auf, der wegen des sexuellen Mißbrauchs seiner Tochter zu drei Jahren Haft verurteilt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage nur die erste Tat vom Februar 1985 genau beschrieben. Im übrigen hieß es, die Tochter sei bis 1990 „nahezu täglich“ sexuell mißbraucht worden.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen