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Sexuelle Nötigung in der IG Metall?

■ Ein Mitarbeiter der IG-Metall-Verwaltungsstelle soll eine Kollegin zu sexuellen Handlungen gezwungen haben/ IG Metall äußert sich nicht und will erst in einer Woche über den Fall entscheiden

Berlin. Seit Wochen gibt es innerhalb der IG-Metall-Verwaltungsstelle Berlin eine interne Debatte über sexuelle Nötigung am Arbeitsplatz. Nach Informationen der taz soll ein in der Hierarchie höhergestellter Mitarbeiter der IG-Metall- Verwaltungsstelle eine Kollegin im Auto gewürgt und sie gezwungen haben, ihm einen runterzuholen. Doch obwohl der Vorfall schon Anfang Dezember passiert sein soll, konnte man sich innerhalb der IG Metall, die sich immerhin den Kampf gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz auf ihre Fahnen geschrieben hat, bislang offenbar nicht entschließen, eine Kündigung auszusprechen. Erst am Dienstag in einer Woche soll über das weitere Vorgehen und mögliche Konsequenzen daraus entschieden werden.

Manfred Foede, der Erste Bevollmächtigte der IG Metall, bestätigte gegenüber der taz zwar, daß es eine Diskussion über den Fall in der Verwaltungsstelle gebe. Ansonsten aber wollte er — offenbar in Absprache mit anderen MitarbeiterInnen — keine Aussage machen. Für ihn wie für alle anderen in der Verwaltungsstelle gelte, daß es »keine Vorverurteilung geben« dürfe, es stehe »Aussage gegen Aussage«, zumindest solange, bis am Dienstag in einer Woche die Sache »untersucht« sei und möglicherweise über das weitere Vorgehen entschieden werde.

Wie diese »Untersuchung« aussehen solle, darüber wollte sich der Bevollmächtigte nicht auslassen, auch wenn er andeutete, daß eventuell eine »gerichtliche Überprüfung« anstehe. Unklar blieb, ob damit eine mögliche Kündigungsschutzklage des Mannes vor dem Arbeitsgericht gemeint war oder vielleicht sogar ein Strafprozeß. Die betreffende Frau soll bisher, aus welchen Gründen auch immer, keine Strafanzeige gestellt haben.

Der Mann selbst, so war zu hören, bestreitet den Vorfall. Gegenseitige Zuneigung sei im Spiel gewesen, so seine Darstellung bei einem Personalgespräch Mitte Dezember. Die Frau aber habe dieser Sicht der Dinge eindeutig widersprochen, und ihre Glaubwürdigkeit sei bei diesem Gespräch auch nicht in Frage gestellt worden. Sie verlasse die Verwaltungsstelle, so die Frau, wenn der Mann an seinen Arbeitsplatz zurückkehre. Dem Mitarbeiter sei nahegelegt worden, auf der betrieblichen Weihnachtsfeier nicht zu erscheinen.

Auf einer Ortsverwaltungssitzung vor einigen Tagen habe auch die Geschäftsleitung über den Vorfall berichtet. Während dieser eher eine Abmahnung vorschwebte, hätten Delegierte der Ortsverwaltung verlangt, daß dem Mann gekündigt werde, die Geschäftsleitung sei beauftragt worden, ihm selbst die Kündigung nahezulegen.

Ob dies nun am Dienstag kommender Woche geschehen wird, ist noch nicht klar. usche

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