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Sexualstraftäter wollen frei sein

Ihre Entlassung aus der Sicherheitsverwahrung fordern drei inhaftierte Sexualstraftäter in Niedersachsen, sagte ein Sprecher des niedersächsischen Justizministeriums in Hannover. Ein weiterer Antrag werde bald folgen. Das Oberlandesgericht Celle habe einen Antrag jedoch bereits abgelehnt. Die Antragsteller beziehen sich in ihren Forderungen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Demnach verstößt Deutschland mit der rückwirkenden Sicherungsverwahrung der Gewaltverbrecher gegen die Europäische Menschenrechts-konvention. (dpa)