Miethai & Co.: Senkung der Miete
■ ... weil auch das Zinsniveau gesunken ist? Von Sylvia Sonnemann
In den letzten Wochen geisterte durch die Presse, daß bei zahlreichen Hamburger Mietverhältnissen die Miete wegen des gesunkenen Zinsniveaus zu senken sei.
Richtig ist, daß VermieterInnen, die zuvor wegen der hohen Zinsen von ihrem Recht zu einer entsprechenden Mieterhöhung - nach Paragraph 5 des Miethöhegesetzes (MHG) - Gebrauch gemacht hatten, nach einer Senkung der Zinsbelastung diese an die MieterInnen weitergeben müssen, also die Miete wieder senken müssen. Jedoch werden viele VermieterInnen wieder einen festen Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit vereinbart haben, so daß der gesunkene Zinsfuß in diesen Fällen vorerst nicht die Zinsbelastung verringert.
Die MieterInnen, die in den vergangenen Jahren eine Miet-erhöhung nach Paragraph 5 MHG erhalten haben, sollen ihre VermieterInnen deshalb zur Darlegung ihrer aktuellen Zinsbelastung und gegebenenfalls zur Senkung der Miete auffordern. Ob der Vermieter der Vergangenheit eine (relativ seltene) Mieterhöhung nach Paragraph 5 MHG vorgenommen hatte, läßt sich zumindest bei korrekten Mieterhöhungen leicht feststellen: In einer solchen Erhöhung wird die Kapitalbelastung bei Mietbeginn derjenigen zum Erhöhungszeitpunkt gegenübergestellt; die Differenz wird durch einseitige Erhöhungserklärung des Vermieters auf die MieterInnen umgelegt.
Für MieterInnen, die jetzt in der Niedrigzinsphase einen Mietvertrag abschließen, ein praktischer Tip: Um dem Vermieter die zum Teil sehr hohen Mietsteigerungen nach Paragraph 5 MHG für die Zukunft zu erschweren, sollten MieterInnen anfragen, mit welchen Darlehen das Grundstück belastet ist. Reagiert der Vermieter hierauf nicht, so verliert er für die Zukunft das Recht zur Miet-erhöhung nach Paragraph 5 MHG.
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