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Senat prüft LKW-Nachtfahrverbot

Zur Verminderung der Lärmbelästigung prüft der Senat derzeit die Möglichkeit zur Anordnung eines Nachtfahrverbotes für LKW in Wohngebieten. Ein entsprechender Bericht an das Abgeordnetenhaus wurde gestern von der Landesregierung verabschiedet. Als Nacht gilt darin die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. Die bezirklichen Umweltämter seien jetzt aufgefordert, die Straßen in Tempo-30-Zonen zu benennen, in denen nachts regelmäßig LKW eine über Gebühr hohe Lärmbelästigung bewirken, hieß es im Landespressedienst. Wird der vorgeschriebene Lärmrichtwert überschritten, ordnet der Polizeipräsident Fahrverbote an.

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