■ Am Rande: Seles' Millionenklage wird abgewiesen
Die Zivilkammer 5 des Hamburger Landgerichtes wies gestern die Millionen-Schadenersatzklage der Tennisspielerin Monica Seles gegen die Veranstalter des Hamburger Rothenbaums ab. Für die Messerattacke des Graf-Fans Günter Parche am 30. April 1993 hatte die ehemalige Weltranglisten-Erste 24,4 Millionen Mark Schmerzensgeld und Schadenersatz haben wollen. Bereits in ihrer ersten Bewertung war die Kammer zu dem Schluß gekommen, daß der Vorwurf einer Pflichtverletzung gegen den Turnierveranstalter nicht erhoben werden könne.
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