: Seles-Attentäter
Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat gegen den Monica Seles-Attentäter Günter P. Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Die Anklagebehörde verzichtete auf eine Anklage wegen versuchten Totschlags, da die Ärzte von der 19jährigen Tennisspielerin nicht von der Schweigepflicht entbunden wurden und die Schwere der Verletzung deshalb unklar ist.
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