: Selbstständige Hure darf bleiben
MANNHEIM epd ■ Erstmals hat das oberste Verwaltungsgericht eines Bundeslandes eine Prostituierte nach EU-Recht ohne moralische Bewertung des Gewerbes als selbstständig Erwerbstätige behandelt. Auch Prostituierte könnten innerhalb der EU geltende Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit für sich beanspruchen, urteilte der Baden-Württemberger Verwaltungsgerichtshof. Mit seinem Richterspruch erklärte der VGH die Ausweisungsverfügung einer Ausländerbehörde im Regierungsbezirk Freiburg gegen eine niederländische Staatsbürgerin für nichtig. (Az: 11 S 1387/99)
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