: „Selbstbedienung“ bei der Wachschutzfirma CSG
■ Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Wachschutzunternehmen CSG wegen des Verdachts auf betrügerischen Konkurs / Firma weiterhin vom Betriebsrat besetzt
Obwohl das Wachschutzunternehmen CSG seit Freitag nacht offiziell geschlossen ist, besetzen Betriebs- und Vertrauensräte immer noch den Firmensitz in der Stubenrauchstraße 3. „Wir machen so lange weiter, bis die Polizei die Räume versiegelt“, bekräftigte gestern Wilhelm Göhle. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen wegen des Verdachts auf betrügerischen Konkurs und Konkursverschleppung aufgenommen, bisher allerdings noch keine Hausdurchsuchung veranlaßt. Darauf legen die Betriebsräte Wert, weil nach ihren Aussagen die Geschäftsleitung „jede Menge Akten“ vernichtet habe. Den Konkursantrag hatte die Krankenkasse AOK gestellt, weil das Unternehmen mit 3,6 Millionen Mark Beitragszahlungen im Rückstand war. Die etwa 800 Beschäftigten fordern außerdem Lohnnachzahlungen in Millionenhöhe. Die Rechtsanwälte der Beschäftigten, das Büro Klemm, Schulz und Stehle, befürchten, daß die Wachschutzfirma CSG eventuell sogar für ein Konkursverfahren zu pleite ist. „Dann müßten die Mitarbeiter ihre ausstehenden Löhne in den Wind schreiben.“ Bei einem Konkursverfahren hingegen hätten die Ansprüche der Beschäftigten Priorität. „Die CSG ist ein Selbstbedienungsladen gewesen“, sagt Rechtsanwalt Schulz, die mittlere Führungsebene habe sich „horrend hohe Löhne“ ausgezahlt.
Die mittlere Führungsebene rekrutiert sich vornehmlich aus ehemaligen Stasi-Top-Funktionären. „Ein Skandal“, kommentiert der stellvertretende Vorsitzende der Polizeigewerkschaft, Eberhard Schönberg – vor allem dann, wenn die CSG auch öffentliche Institutionen bewacht habe. „Das Gewaltmonopol des Staates wird ausgehöhlt, wenn die öffentliche Hand immer mehr Aufträge an Privatfirmen übergibt.“ Er fordert für alle Firmen, die im sicherheitsempfindlichen Bereich arbeiten, eine „ständige Überprüfung“.
Das atomare Forschungsinstitut Hahn-Meitner widersprach gestern der Darstellung der CSG- Betriebsräte, wonach diese Firma auch ihre Objekte sichere. Der Vertrag sei beim Verkauf der vorherigen Wachschutzfirma Werner Loesch an die CSG „wegen Sicherheitsbedenken“ gekündigt worden, so eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Umweltschutz. „Für Mißtrauen hatten wir keinen Anlaß“, meinte dagegen Axel Osenberg von der Geschäftsleitung der Deutschen Bank. Denn „wichtiger als die Firma, die wir beauftragen, sind die Leute, die wir haben“. Und das seien die gleichen, die die Bank schon im Auftrag der Firma Loesch bewachten und es auch für eine neue „sehr seriöse“ Firma weiter tun werden.
Hartmut Walter von der Rechtsabteilung der Industrie- und Handelskammer betont, daß es keine „verwaltungsrechtlich abgesicherte Handhabe“ gegen Firmengründungen von „Ex-Stasi- Leuten“ gebe. Die Gründung von Detekteien oder Wachunternehmen unterliegt der Gewerbeordnung, und die kennt „keinerlei Ausschlußgründe, was die politische Vergangenheit angeht“. Seines Wissens würden „nahezu alle westlichen Wachgesellschaften ehemalige Stasi-Leute beschäftigen“. Wogegen prinzipiell nichts einzuwenden wäre, sagt der für die CSG zuständige ÖTV-Sekretär Detlef Wahl: „Aber müssen es auch die Chefs sein?“ aku
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