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Scientology-Urteil

Der Maler Gottfried Helnwein, der vom Hamburger Schauspielhaus mit Bühnenbild- und Kostümentwürfen beauftragt wurde, darf als „Geistlicher der Scientology-Sekte“ bezeichnet werden. Das hat nach einem Bericht der FAZ das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden. Die Hamburger CDU hatte den staatlichen Auftrag im Frühjahr unter Hinweis auf die Werbetätigkeit Helnweins für die US-Sekte Scientology kritisiert.

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