■ Am Rande: Scientologen müssen von der Straße weg
Mannheim (dpa) – Scientology- Mitglieder dürfen auf der Straße nicht ohne Erlaubnis der Behörden Passanten ansprechen und Druckerzeugnisse verteilen oder für Bücher werben. Das hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem am Montag veröffentlichten Beschluß entschieden. Zur Begründung hieß es, das Verteilen von Druckschriften und die Werbung von Interessenten für Angebote von Scientology seien eine gewerbliche Tätigkeit, die den „Gemeingebrauch der Straße“ überschreite.
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