in kürze AUSLÄNDER : Schwieriges Klagen
Ausländer, die weder in Deutschland noch in der EU einen Wohnsitz haben, können nicht ohne weiteres eine Zivilklage erheben, so ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt. In diesen Fällen kann der Prozessgegner eine Sicherheit verlangen, damit er bei erfolgloser Klage nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt (Az.: 6 U 181/04). (dpa)