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Polizeikontrollen in Hamburg

Die Häufigkeit und die Ausgestaltung von Kontrollen durch die Hamburger Polizei führt häufig zu Protest und gerichtlichen Auseinandersetzungen. In so genannten Gefahrengebieten – die das Oberverwaltungsgericht in Hamburg 2015 für verfassungswidrig erklärte – führte die Polizei verdachtsunabhängige Personenkontrollen durch. Der „Task Force Drogen“ wird Racial Profiling vorgeworfen. Über den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware ist ein Streit mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten entbrannt. Und auch bei der Überwachung der linken Szene werden rechtlich fragwürdigen Methoden eingesetzt.

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