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Schwermetall-Grenzwerte für SpielzeugArsen und Quietscheentchen

Die nationalen Grenzwerte sind meist zu lax, urteilt das EU-Gericht. Nun muss sich Deutschland an europäische Limits für Schwermetalle in Spielzeug halten.

Wie viele Giftstoffe wohl in diesen Trachten-Quietscheentchen stecken? Bild: dpa

BERLIN taz/afp/dpa | Deutschland muss dem Gericht der Europäischen Union zufolge seine Grenzwerte für mehrere gesundheitsschädliche Schwermetalle in Spielzeug den EU-Vorgaben anpassen. Die Limits der EU seien überwiegend strenger als die deutschen, wenn man die unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen miteinander vergleiche, erklärten die Richter in einem am Mittwoch in Luxemburg verkündeten Urteil.

Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass die deutschen Vorschriften Kinder besser als die aktuelle EU-Spielzeugrichtlinie vor Blei, Barium, Antimon, Arsen und Quecksilber schützten. Die Stoffe gelten teils als krebserregend oder können die Intelligenz verschlechtern.

Auf den ersten Blick erscheinen die deutschen Grenzwerte tatsächlich niedriger als die der EU. Doch die Limits der Bundesrepublik basieren auf der sogenannten Bioverfügbarkeit. Sie beschreibt die maximal zulässige Menge einer Chemikalie, die beim Spielen in den menschlichen Körper gelangen darf. Zudem gelten diese Grenzwerte ungeachtet der Konsistenz des Materials für alle Spielzeugarten.

Die EU legt dagegen sogenannte Migrationsgrenzwerte fest – also die Menge eines Schadstoffes, die durch ein Spielzeug freigesetzt werden kann, bevor er vom Kind aufgenommen wird. Dabei wird noch unterschieden, ob es sich etwa um trockene, brüchige, flüssige oder abgeschabte Materialien handelt.

Strenger bei „abgeschabtem Material“

Dem Gericht zufolge geht aus einem Datenvergleich hervor, dass die umgerechneten deutschen Grenzwerte für „flüssige, haftende, trockene, brüchige, staubförmige oder geschmeidige Materialien“ deutlich laxer sind als die EU-Limits. Nur bei „abgeschabten Materialien“ seien die deutschen Grenzen strenger. Abgeschabtes Material sei für Kinder aber schwerer zugänglich als trockenes und flüssiges. Deutschland darf allerdings seine Grenzwerte für Blei wegen Begründungsfehlern der EU-Kommission beibehalten.

Die Grünen, die Linke und die Umweltorganisation BUND bedauerten die Gerichtsentscheidung, weil sie die deutschen Grenzwerte für schärfer halten. Eine genaue Begründung für diese Einschätzung der Limits blieben sie aber schuldig. Der Deutsche Verband der Spielwaren-Industrie begrüßte das Urteil, da die neue Richtlinie differenzierter sei als die alte Regelung. Geschäftsführer Ulrich Brobeil sagte der taz: „Die Spielwarenhersteller haben sich an die alte Regel gehalten und werden sich an die neue Regel halten.“

Sowohl die EU-Kommission als auch die Bundesregierung können den Richterspruch noch anfechten. Die Kommission zeigte sich aber sehr zufrieden. Ein Sprecher des Bundesverbraucherministeriums kündigte lediglich an, das Urteil genau zu prüfen.

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