piwik no script img

■ SchweizWeniger Rechte für Ausländer

Bern (AP) – In der Schweiz ist das Ausländerrecht verschärft worden. Das Parlament in Bern billigte gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf des Bundesrates weitgehend ohne Abstriche. Die Vorlage war von links-grüner Seite vehement bekämpft worden. Laut dem im Eiltempo verabschiedeten Gesetz können Ausländer beispielsweise während der Vorbereitung des Entscheides über die Aufenthaltsberechtigung bis zu drei Monate inhaftiert werden, wenn sie andere Personen ernsthaft bedrohen oder gefährden. Die Haftanordnung obliegt der Fremdenpolizei. Die derzeit einmonatige Abschiebehaft wurde auf neun Monate verlängert. Zur Bekämpfung des Drogenhandels kann künftig ein Gebiet für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung gesperrt werden. Im Zusammenhang mit dem umstrittenen Kirchenasyl beschloß das Parlament, daß auf richterliche Anordnung hin Räume durchsucht werden dürfen. Als Untersuchungsgrund gilt auch die Vermutung, daß sich ein auszuweisender Ausländer in den Räumen verborgen hält.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen