Schweiz debattiert über Freitod: Aus für Sterbehilfe?
Bisher war die Schweiz bei der Sterbehilfe recht liberal. Deswegen reisten auch Todkranke aus dem Ausland in die Schweiz. Jetzt soll die Sterbehilfe entweder eingeschränkt oder ganz verboten werden.
BERN dpa | Der Schweizer Bundesrat hat zwei Varianten zur Änderung des Strafrechts vorgeschlagen. Entweder sollen sich Mitarbeiter von Sterbehilfeorganisationen wie Dignitas an strenge Auflagen halten oder die organisierte Sterbehilfe wird ganz verboten. Auch aus Deutschland und anderen europäischen Ländern waren in der Vergangenheit häufig Todkranke in die Schweiz gereist, um sich dort beim Sterben helfen zu lassen.
Die vorgeschlagenen Auflagen für Sterbehilfeorganisationen schränken die Möglichkeiten für den betreuten Freitod ein. Demnach können sich nur urteilsfähige todkranke Menschen beim Sterben helfen lassen. Chronisch Kranke und Menschen mit psychischen Leiden können organisierte Sterbehilfe nicht in Anspruch nehmen. Erforderlich sind zudem zwei Gutachten von zwei Ärzten, die von der Sterbehilfeorganisation unabhängig sind. Helfer dürfen auch keine finanzielle Gegenleistung annehmen, die die Kosten und Auflagen für die Suizidhilfe übersteigen würde.
Als zweite Variante stellt der Bundesrat ein Verbot der organisierten Sterbehilfe zur Diskussion. "Es gibt Mitglieder des Bundesrates, die nur diesen einzigen Weg sehen", sagte Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf dazu. Vorteil eines Verbotes wäre eine klare Regelung ohne Diskussionen.
Die Regierung bevorzugt allerdings die Variante, Sterbehilfe zuzulassen und lediglich die Sorgfaltspflichten zu verschärfen. Widmer-Schlumpf begründete diese Haltung mit dem Recht auf Selbstbestimmung und auf ein Sterben in Würde. Mit den strengen Auflagen könnten fragwürdige Praktiken bei der Sterbehilfe unterbunden werden.
Als "inakzeptabel" beurteilte die Sterbehilfeorganisation Exit die vorgeschlagene Einschränkung der Sterbehilfe. Dignitas sprach von einem "unerhörten Affront" für chronisch Kranke und urteilsfähige Psychischkranke. Mit dieser Bestimmung "leistet der Bundesrat einsamen Suiziden auf Bahngeleisen und von hohen Brücken Vorschub". Schützenhilfe erhielten die beiden Sterbehilfeorganisationen von den Grünen. Die Vorschläge des Bundesrates gingen zu weit und würden letztlich die Arbeit der Suizidhilfeorganisationen unmöglich machen.
Nach Angaben des Bundesamtes für Justiz wurden im Jahr 2007 über 1300 Selbsttötungen gezählt; Sterbehilfeorganisationen begleiteten rund 400 davon. Die Zahl der Menschen aus dem Ausland, die aufgrund der liberalen Schweizer Regelung zum Sterben ins Land reisen, nehme zu.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen
meistkommentiert