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„Schwarzwaldklinik“ nicht jugendgefährdend

Köln (ap/taz) — Fünf Jahre nach der Ausstrahlung der wegen einer Vergewaltigungs- und einer Selbstjustizszene umstrittenen Folge „Gewalt im Spiel“ der ZDF-Seifen-Oper Schwarzwaldklinik hat das Verwaltungsgericht Köln einen vorläufigen Schlußstrich unter die gerichtliche Auseinandersetzung gezogen. Die 17. Kammer entscheid nach jahrelangem gerichtlichem Streit, daß dieses Fernsehspielchen nicht in die Liste der jugendgefährdenden Schriften aufgenommen wird. Auf Antrag des Jugendamtes Neuss hatte die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften 1986 die 19. Folge der Serie indiziert. Das Verwaltungsgericht Köln hob die Indizierung jedoch wieder auf, da die Prüfstelle keine rechtliche Grundlage besitze, Fernsehsendungen zu indizieren. Die nächste Instanz, das Bundesverwaltungsgericht, meinte, es bleibe zu prüfen, ob Gegenstand der Indizierung auch eine Verbreitung der Sendung als Videokassette gewesen sei. Dies wiederum bestritt das ZDF, also erklärte das Kölner Verwaltungsgericht die ganze Sache zum „Phantomstreit“.

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