Schwarzarbeit in Frankreich: Ryanair muss Millionen zahlen
Ein Berufungsgericht spricht den Billigflieger Ryanair der Schwarzarbeit schuldig. Für 127 Mitarbeiter wurden in Frankreich keine Sozialabgaben gezahlt.
AIX-EN-PROVENCE afp | Wegen Schwarzarbeit ist die irische Billigfluggesellschaft Ryanair in Frankreich zur Zahlung von 8,1 Millionen Euro Schadenersatz verurteilt worden. Das Berufungsgericht in Aix-en-Provence verhängte am Dienstag zudem wie bereits in erster Instanz eine Geldstrafe von 200.000 Euro. Ryanair hatte 2007 eine Niederlassung auf dem südfranzösischen Flughafen Marseille Provence eröffnet, entrichtete für die 127 Mitarbeiter aber in Frankreich keine Sozialabgaben.
Das Berufungsgericht von Aix-en-Provence sprach der Sozialversicherungskasse Urssaf nun 4,5 Millionen Euro wegen nicht gezahlter Beiträge zu. Ryanair soll zudem drei Millionen Euro an die Flugpersonal-Rentenkasse und knapp 500.000 Euro an das Arbeitsamt nachzahlen. Auch Gewerkschaften und vier früheren Piloten, die als Nebenkläger aufgetreten waren, wurde Schadenersatz zugesprochen. In einem ersten Verfahren war die Airline vor einem Jahr zu 8,8 Millionen Euro Schadenersatz und 200.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Ryanair hatte dagegen Berufung eingelegt.
Für die Mitarbeiter auf dem Flughafen Marseille Provence entrichtete Ryanair zwischen 2007 und 2010 Sozialabgaben in Irland und nicht in Frankreich, wo sie deutlich höher liegen – laut Angaben der Staatsanwaltschaft um das Vierfache. „Ein solcher Unterschied erlaubt natürlich, Kosten zu senken“, hatte Staatsanwältin Isabelle Pouey bei der Berufungsverhandlung im Juni gesagt. „Mit den Flugtickets werden keine Gewinne gemacht, die müssen woanders herkommen. Bei Ryanair waren die Angestellten low cost, sogar sehr low cost.“
Ryanair hatte vor Gericht argumentiert, die Fluggesellschaft habe an dem Flughafen keine feste Niederlassung unterhalten, sondern lediglich einen operativen Stützpunkt. „Marseille, das waren vier Flugzeuge und zwei kleine Algeco (ein Hersteller von Büro- und Wohncontainern). Ist das eine Niederlassung?“, fragte Ryanair-Anwalt Marc-Antoine Lévy.
Als Reaktion auf die Vorwürfe des Sozialdumpings und des unlauteren Wettbewerbs sagten die Unternehmensanwälte, es werde „eine Karikatur einer bösen Fluggesellschaft“ gezeichnet. In keinem anderen Land, wo Ryanair Stützpunkte habe, würden Strafen gegen das Unternehmen verhängt.
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