Schwarz-Gelb und SPD einig: Jobcenterreform rückt näher
Grundgesetzänderung in Sicht: Mehr Kommunen sollen Arbeitslose allein betreuen können.
BERLIN taz/rtr Eine neue Grundlage für die Arbeit der Jobcenter wird erkennbar. Am Wochenende einigte sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe aus CDU, FDP und SPD auf einen Kompromiss, der eine Grundgesetzänderung vorsieht. Damit soll Betreuung von Arbeitslosen "aus einer Hand" möglich bleiben. Details nannte das Arbeitsministerium noch nicht, denn am Mittwoch werden die Ergebnisse noch auf Fraktions- und Ministerebene besprochen. Bis dahin soll Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) einen Gesetzesentwurf vorlegen. Den muss, wegen der gebotenen Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung, auch die SPD mittragen.
Deren Fraktionsvize Hubertus Heil, an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe beteiligt, zeigte sich nach der nächtlichen Marathonsitzung zufrieden: "Eine Einigung ist möglich, weil die Betreuung der Arbeitslosen aus einer Hand gewährleistet ist, da die Zerschlagung der Jobcenter abgewendet werden konnte."
Eine Neuorganisation der Grundsicherung (Hartz IV) für Arbeitssuchende war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die undeutliche Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen Kommune und Bund für verfassungswidrig erklärt hatte. Derzeit werden Hartz-IV-Bezieher in 352 Jobcentern oder 69 Optionskommunen betreut. In den Jobcentern oder auch Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) arbeiten die Bundesagentur für Arbeit und die Kommune zusammen. Erstere ist für die Arbeitsvermittlung und Regelleistung zuständig, die Kommune trägt die Kosten für Unterkunft und Heizung und stellt Möglichkeiten zur Sucht- und Schuldnerberatung oder Kinderbetreuung. In den 69 Optionsmodellen sind die Kommunen für alles zuständig.
Der Deutsche Landkreistag und Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) freuten sich über die nun vorgesehene Anzahl der Optionskommunen von maximal 110. Dadurch werde die kommunale Selbstverwaltung gestärkt, sagte Koch. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach kritisierte die Ausweitung des Optionsmodells: "Für jeden Menschen muss im Fall von Arbeitslosigkeit gleicher Zugang zu Unterstützung und Förderung sichergestellt sein."
Ob tatsächlich 110 Optionskommunen entstehen, bleibt abzuwarten. So verwarf die Arbeitsgruppe zwar die Idee, die Optionskommunen unter Fachaufsicht des Bundes zu stellen. Doch um ihre Bildung zu erschweren, sollen Kommunen die Entscheidung für das Optionsmodell nur mit Zweidrittelmehrheit fällen können. EVA VÖLPEL
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