■ Schwangerschaft: Frauen dürfen lügen
Kassel (dpa) – Werdende Mütter müssen die Frage ihres Arbeitgebers nach einer Schwangerschaft nicht ehrlich beantworten. Von sofort an haben sie ein generelles „Recht auf Lüge“, wenn sie danach gefragt werden, ob sie ein Kind erwarten. Dieses Urteil hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Donnerstag in Kassel gefällt und damit seine bisherige Rechtsprechung grundsätzlich revidiert. In ihrem Urteil mußten sich die Arbeitsrichter der höherrangigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg beugen: Dieser hatte kürzlich entschieden, daß die „Ablehnung der Einstellung einer Frau wegen ihrer Schwangerschaft stets unmittelbare Diskriminierung“ sei.(Az.: 2 AZR 227/92).
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