■ Banken: Schutz vor Pleiten
Was passiert mit Spareinlagen, wenn die Bank pleite ist? Sie sind geschützt. Die privaten deutschen Banken haben ein weltweit vorbildliches Sicherungssystem. Bereits vor 25 Jahren wurde vom Bundesverband der deutschen Banken ein Einlagensicherungsfonds geschaffen. Zusätzlich sind die privaten Einlagen nun durch das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz, das die gültigen EG-Richtlinien umsetzt, geschützt. Das Gesetz schreibt vor, dass alle Banken und Sparkassen, die Einlagen entgegennehmen, einer Entschädigungseinrichtung angehören müssen. Der Schutz beschränkt sich auf 90 Prozent der Einlage und maximal 40.000 Mark, ist also nicht so umfassend wie bei den wesentlich höheren Garantien des Einlagensicherungsfonds. Dort sind selbst bei kleineren Banken mit einem Eigenkapital von zehn Millionen Mark die Ersparnisse mit bis zu drei Millionen Mark pro Einleger geschützt. Bei großen Banken erhöht sich diese Summe. taz
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