■ Homosexuelle: Schutz durch GG 3,3
Bonn (AP) –Homosexuelle wollen besseren Minderheitenschutz durch eine Änderung des Grundgesetzes. Die Ökumenische Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche schlägt vor, Artikel drei Absatz drei des Grundgesetzes durch den Einschub „sexuelle Orientierung“ zu ergänzen. Insgesamt 118 Politiker, Künstler und Bürger haben diese Forderungen unterschrieben. Der Absatz im Grundgesetz lautet bisher: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
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