■ Schulz-Prozeß: Aussage verweigert
Stuttgart (dpa) – Im Stammheimer Prozeß gegen das Mitglied der terroristischen Rote Armee Fraktion (RAF), Adelheid Schulz, hat am Dienstag ihr Gesinnungsgenosse Rolf Heißler als Zeuge die Aussage verweigert. Das Oberlandesgericht Stuttgart verhängte gegen den bereits zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilten Heißler ein Ordnungsgeld von 800 Mark. Laut Anklage waren Heißler und Schulz im November 1978 an einer Schießerei mit vier niederländischen Zollbeamten in Kerkrade beteiligt, bei der zwei Beamte getötet und ein dritter verletzt worden waren.
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