Schulgesetz mit Ganztags-Lücke : Schlecht beratene Bildungssenatorin
Die Bildungssenatorin bedauert das Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichtes zur Ganztagsschule in Bremen. Dabei haben die Richter nur ihre Arbeit gemacht. Bedauernswert ist vielmehr eine Bildungsbehörde, die juristisch so schlecht beraten ist.
Kommentar von Klaus Wolschner
Es ist schon die zweite Klatsche, die die Juristen der Bildungsbehörde vom Oberverwaltungsgericht bekommen. Erst hatten sie vergessen, für die vorgesehene Ausführungs-Verordnung zum Thema Gesamtschule zu sorgen. Und dann kennen sie offenbar ihr eigenes Gesetz nicht.
Bedauernswert ist außerdem die betroffene Schule, die mit viel innerer Unruhe für das juristische Versagen der Bildungsbehörde „zahlen“ muss. Schon im letzten Schuljahr musste für einen Klassenverband, in dem die Eltern eines Jungen geklagt hatten, der Ganztagsunterricht auf drei Nachmittage reduziert werden. Nun geht der Zirkus wieder los. Weil die Ganztagsangebote von der Behörde nicht mit den Finanzmitteln ausgestattet sind, die für ein attraktives Modell erforderlich wären, steht zu befürchten, dass die vom Gericht genannte Mindestzahl von 23 SchülerInnen abgemeldet wird. Als gäbe es bei der Einführung der Ganztagsschule nicht genügend Probleme. Eine vernünftige Schulreform ist mit so einer Behörde im Rücken nicht möglich.