: Schulden erben
Eine Erbschaft kann das Konto auch ins Minus bringen
Wer erbt, muss auch für die vererbten Schulden geradestehen. Dazu gehören laufende Kredite, aber auch Nachlassverbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen, so der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV). Gleiches gilt für Schulden, die durch den Erbfall entstehen, beispielsweise die Kosten der Beerdigung, Nachlassverwaltung oder des Testamentvollstreckers.
Bevor der Erbe die Erbschaft annimmt, haftet er lediglich mit dem Nachlass des Toten, so der DSGV. In dieser Phase darf er nicht von Gläubigern verklagt werden. Um einen Überblick über die Anzahl und die Höhe der Verbindlichkeiten zu bekommen, kann der Erbe über das Nachlassgericht beantragen, dass alle Gläubiger ihre Forderungen über ein Angebotsverfahren anmelden. Nach Annahme der Erbschaft haftet der Erbe mit seinem ganzen Vermögen. Auch dann kann er die Haftung auf den Nachlass begrenzen, wenn er eine Nachlassverwaltung anordnet. Durch wird die Erbschaft vom Privatvermögen des Erben getrennt. BEATE YILMAR
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