■ Keßler-Prozeß: Schuld und Sühne
Berlin (dpa) – Im Prozeß gegen die Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates der DDR wegen der Tötung von Flüchtlingen an der innerdeutschen Grenze haben die Anwälte des ehemaligen Verteidigungsministers Keßler dafür plädiert, ihren Mandanten freizusprechen. Zum Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die zwölf Jahre Haft für den 73jährigen gefordert hatte, meinte der Verteidiger Mildebrath, dies wäre nicht Sühne, sondern Rache. Mildebrath warf der Staatsanwaltschaft vor, einen politischen Prozeß geführt zu haben. Die Regie in dem Prozeß hätten jene gehabt, die vor ein paar Jahren die DDR-Politiker mit rotem Teppich und Spielmannszügen empfangen hätten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen