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■ Keßler-ProzeßSchuld und Sühne

Berlin (dpa) – Im Prozeß gegen die Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates der DDR wegen der Tötung von Flüchtlingen an der innerdeutschen Grenze haben die Anwälte des ehemaligen Verteidigungsministers Keßler dafür plädiert, ihren Mandanten freizusprechen. Zum Strafantrag der Staatsanwaltschaft, die zwölf Jahre Haft für den 73jährigen gefordert hatte, meinte der Verteidiger Mildebrath, dies wäre nicht Sühne, sondern Rache. Mildebrath warf der Staatsanwaltschaft vor, einen politischen Prozeß geführt zu haben. Die Regie in dem Prozeß hätten jene gehabt, die vor ein paar Jahren die DDR-Politiker mit rotem Teppich und Spielmannszügen empfangen hätten.

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