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Archiv-Artikel

Schul-Bußgelder Eltern haften für ihre Kinder

Das kann nicht angehen, dass Eltern von Schulanfängern ihre Kinder nicht zur Schule schicken. Dennoch gibt es jedes Jahr in Berlin immer wieder einige Fälle, bei denen die Behörde nach einiger Zeit feststellt: Angemeldete Zöglinge sind in den ihnen zugewiesenen Schulen nicht aufgetaucht! Ob am Ende einer amtlichen Prüfung, die deren Fernbleiben ergründet, Bußgelder gegen die Eltern das geeignete Mittel sind, muss jedoch kritisch beleuchtet werden.

KOMMENTARVON WALTRAUD SCHWAB

Wir leben in einer Wissensgesellschaft. Wer, als Bildungsminimum, keinen Hauptschulabschluss nachweisen kann, hat es hierzulande schwer. In der Regel wissen dies die Eltern. Deshalb kann davon ausgegangen werden, dass Erziehungsberechtigte, die ihre einzuschulenden Kinder nicht zur Schule schicken, Unterstützung brauchen.

Vielleicht haben sie die Aufforderung nicht verstanden, weil sie selbst Analphabeten oder der deutschen Amtssprache unkundig sind. Vielleicht stecken sie in einer persönlichen Krise, die sie – zusammen mit der Bewältigung des Alltags – überfordert und ihnen den Blick auf ihre Verantwortung den Kindern gegenüber verstellt. So oder so, das Fernbleiben der Kinder ist ein Indiz dafür, dass die Intervention der Ämter nötig ist. Schulamt, Integrationsbeauftragte, Jugendamt, sozialpsychiatrischer Dienst und die Migrantenorganisationen müssen dabei zusammenarbeiten. Bußgelder sind bestenfalls ein Mittel, uneinsichtige, psychisch kranke oder rückständig denkende Eltern zum Reagieren zu bringen. Wichtiger aber ist die anschließende Arbeit mit ihnen. Denn die Probleme der Eltern sind am Ende doch der Spiegel für die sozialen und kulturellen Schieflagen in der Gesellschaft im Ganzen.