Schröder will Jugendschutz verschärfen: Dann halt zu Hause saufen
Familienministerin Schröder will Jugendliche von Veranstaltungen mit Alkoholausschank nach 20 Uhr ausschließen. Eine formale Vorlage für diese Idee gibt es aber wohl noch nicht.
BERLIN dpa | Im Kampf gegen das sogenannte Komasaufen erwägt das Bundesfamilienministerium einem Zeitungsbericht zufolge ein verschärftes abendliches Ausgehverbot für Minderjährige. Eine formale Vorlage gebe es allerdings nicht, sagte eine Ministeriumssprecherin am Sonntag. Zu „internen Überlegungen“ könne sie keine Stellung beziehen.
Laut Bild am Sonntag will das Ministerium von Kristina Schröder (CDU) den Jugendschutz bei Konzerten oder und Vereinsfesten strenger regeln. Demnach sollen öffentliche Veranstaltungen mit Alkoholausschank nach 20 Uhr für Jugendliche unter 16 Jahren künftig tabu sein, wenn sie nicht von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.
Bisher gibt es solch ein Verbot nur für Diskotheken. In Gaststätten gilt die Ausnahme, dass Jugendlichen ein Besuch am Abend auch allein erlaubt ist, um eine Mahlzeit zu sich zu nehmen.
Nach dem aktuellen Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung ist der Alkohol-Konsum bei Heranwachsenden allerdings wieder auf dem Rückzug. Regelmäßig zur Flasche greifen demnach 14,2 Prozent der jungen Leute zwischen 12 und 17 Jahren. 2001 waren es noch 17,9 Prozent.
Zur Stärkung des Jugendschutzes setzt das Schröder-Ministerium vor allem auf Aufklärung und Beratung. Experten fordern dagegen seit langem verstärkte Kontrollen und Sanktionen, wenn Händler Jugendlichen Schnaps verkaufen. Auch ein verstärkter Einsatz von jugendlichen Testkäufern kommt immer wieder ins Gespräch. Verkaufsverbote in der Nacht sind ebenfalls in der Diskussion – bisher gibt es sie nur in Baden-Württemberg.
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