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Schriftliche Weigerung

Bonn (dpa) - Wehrpflichtige junge Männer können jetzt auch nach 1990 mit einem schriftlichen Antrag den Wehrdienst verweigern. Gleichzeitig wird die mündliche Gewissensprüfung dauerhaft abgeschafft. Dem entsprechenden Gesetzentwurf hat nach dem Bundestag am Freitag auch der Bundesrat zugestimmt. Bisher war das schriftliche Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer bis zum 31.12.1990 befristet.

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