: Schreibverbot für Prozeßbeobachter
■ Journalist belieferte Irans Botschaft
Berlin (dpa) – Ein für die staatliche iranische Nachrichtenagentur IRNA tätiger Journalist darf im Berliner Mykonos-Prozeß künftig nicht mehr die Zeugenaussagen mitschreiben. Damit solle verhindert werden, daß der iranische Geheimdienst genaue Kenntnisse über das Verfahren erhält und Zeugen deshalb aus Angst nicht vollständig aussagen, erklärte der Vorsitzende Richter Frithjof Kubsch gestern zur Begründung. Allerdings dürfe der Mann weiterhin dem Verfahren zuhören.
In dem Prozeß geht es auch um die Frage, ob der iranische Geheimdienst den Auftrag für das Mykonos-Attentat gab. Bei dem Anschlag waren im September 1992 vier iranische Oppositionelle im Berliner Restaurant „Mykonos“ erschossen worden.
Der Journalist, ein zum Islam konvertierter Deutscher, hat nach eigenen Angaben Zeugenaussagen wörtlich mitgeschrieben und im Berliner Konsulat des Iran abgeliefert. Er habe seine Tätigkeit für die IRNA vor etwa einem Jahr aufgenommen und sei anderweitig nicht journalistisch tätig.
Bei seiner Vernehmung hatte der IRNA-Mitarbeiter auch gesagt, er kenne den Hauptangeklagten Kazem Darabi bereits seit mehreren Jahren. Von diesem sei er in den Islam eingeführt worden. Gemeinsam habe man auch an Demonstrationen teilgenommen, darunter an einer Kundgebung gegen eine Lesung aus einem Buch des von islamischen Fundamentalisten bedrohten Salman Rushdie. Mehrere Zeugen erklärten in den inzwischen rund 90 Prozeßtagen, sie hätten Angst vor nicht namentlich genannten Helfern der Angeklagten. Ein Zeuge verweigerte deshalb die Aussage.
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