: Schornsteinfeger sofort reinlassen!
Wenn der Schornsteinfeger zwei Mal klingelt, sollte mann/frau ihnen auch auf jeden Fall die Tür öffnen. Sonst droht sogar Bußgeld. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Wegen angeblich überhöhter Rechnungen hatte ein Hausbesitzer einem Kaminkehrer den Zutritt verwehrt. So einfach hätte er es sich nicht machen dürfen, entschied der Richter. Die Arbeit der Schornsteinfeger sei für die Gemeinschaft wichtig, denn sie diene der öffentlichen Sicherheit und dem Umweltschutz. Deshalb gebe es eine feste Einteilung in Bezirke, für die jeweils ein bestimmter Schornsteinfeger zuständig ist. Einen Tipp gaben die Verwaltungsrichter dem wütenden Bürger noch mit auf den Weg: Wenn er die Rechnungen für überzogen halte, könne er sich ja vor dem Kadi dagegen wehren. (Aktenzeichen 3 L 2778/00). taz
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen