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Schonung für Albrecht?

Berlin (dpa) – Wegen des Gesundheitszustandes ihres Mandanten haben die Anwälte des früheren Suhler SED-Bezirkschefs Hans Albrecht im Prozeß gegen Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrates der DDR erneut ein ärztliches Attest vorgelegt. Vor dem Berliner Landgericht forderten sie am Montag, die Verhandlungsdauer für Albrecht auf zweimal drei Stunden wöchentlich zu begrenzen. Der Bescheinigung zufolge wurden bei Albrecht ein „hirnorganisches Syndrom“, „reaktive Depression“ und ein „chronisches Herzleiden“ festgestellt.

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