: Schönes Wetter, Lärm im Garten
Der Bremer Verein Haus und Grund erinnert an das Bremer Ortsgesetz: Für Gartengeräte gibt es Zeiten, in denen sie nicht benutzt werden dürfen, damit alle auch mal in Ruhe auf der Terrasse oder im Garten sitzen können – soweit sie denn einen haben: An Sonntagen, in der Mittagszeit – 13 bis 15 Uhr – und zwischen abends sieben und morgens sieben sollen „hand- und motorbetriebene Rasenmäher sowie andere motorbetriebene Gartengeräte“ still sein.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen