■ Urteil gültig: Schönborn in den Knast
Karlsruhe (dpa) – Die Verurteilung des Neonazi-Chefs Meinolf Schönborn zu zwei Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts Dortmund vom November 1995. Das Gericht hatte den Anführer der 1992 verbotenen rechtsextremen Nationalistischen Front (NF) und zwei Gesinnungsgenossen unter anderem wegen Zuwiderhandlung gegen das Vereinsverbot verurteilt.
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