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■ UrteilSchnüffler fliegen

Marburg (dpa) – Wer unerlaubt in den Personal- oder Gehaltsakten seiner Kollegen liest, darf entlassen werden. Das Schnüffeln rechtfertigt nach einem Urteil des Arbeitsgerichtes in Marburg eine ordentliche Kündigung. „Eine vorangehende, einschlägige Abmahnung ist regelmäßig nicht erforderlich“, heißt es in einem gestern veröffentlichten Urteil. Die Richter wiesen die Klage einer Verkäuferin ab, der wegen unerlaubten Aktenlesens ordentlich gekündigt worden war. Sie hatte in den Personal- und Gehaltsakten ihrer Arbeitskollegen geschnüffelt. (Az: 2 Ca 514/93).

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