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„Schnitzel“ darf zu Hause bleiben

Ein Richter des Amtsgerichts Berlin-Köpenick hat ein Schwein namens „Schnitzel“ vor dem sozialen Abstieg bewahrt. Er entschied, dass der tierische Untermieter unter die Erlaubnis zur Haltung von Kleintieren falle, und daher bei seinem „Frauchen“ verbleiben dürfe. Allerdings muss „Schnitzel“ jetzt möglicherweise Pantoffeln tragen und regelmässig baden. Lärm- und Geruchsbelästigung für die Nachbarn nämlich wären ein Grund, die ungewöhnliche Tierhaltung doch noch zu verbieten. Tiergeruch im Treppenhaus aber, darin stimmen sämtliche Zeugen überein, sei nicht mehr feststellbar. taz