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Schlösserstiftung geht zum BGHPotsdams letzter Schuss

Die Schlösserstiftung geht bis zum Bundesgerichtshof: Wer in Sanssouci fotografiert und das vermarktet, soll zahlen. Das sehen Agenturen natürlich ganz anders

Auch Fotos vom Schloss Charlottenburg sollen nicht ohne Gebühr verkauft werden dürfen. Bild: dpa, Soeren Stache

Etwas erinnert das juristische Hickhack um die "Knipsgebühr" an die berüchtigte preußische Prinzipienreitere: Die Potsdamer Stiftung Schlösser und Gärten (SPSG) hat jetzt beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe Revision gegen das Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts eingelegt. Das oberste deutsche Gericht soll den Streit um die Erlaubnis und Verwertungsrechte von Fotos in den Park- und Schlossanlagen von Sanssouci, Charlottenburg oder in Rheinsberg endgültig klären. "Wir sind nach wie vor der Ansicht, dass unsere Auffassung richtig ist", sagte Stiftungssprecher Ulrich Henze. Wann der BGH entscheiden wird, ist noch offen. Private Knipser sind von der Sache nicht betroffen.

Die Schlösserstiftung hatte im vergangenen Jahr gegen mehrere Bildagenturen und Fotografen auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt. Nach ihrer Ansicht hätten diese Aufnahmen ohne Genehmigung auf dem SPSG-Gelände gemacht und die Fotos zur kommerzieller Nutzung angeboten. In der Klage forderte die Stiftung etwa von der Agentur Ostkreuz auch die Löschung tausender Fotos aus Bilddatenbanken. Laut Henze stehe ausschließlich der SPSG eine gewerbliche Film- und Fotoverwertung ihrer Bauwerke zu.

Vor dem Landgericht in Potsdam hatte die Schlösserstiftung zunächst recht bekommen. Das Oberlandesgericht kippte aber im Februar 2010 die "Knipsgebühr" in zweiter Instanz wieder. Es gebe "kein Vorrecht" der Stiftung, Bilder ihrer Anlagen zu verwerten, befanden die Richter. Auch dürfe sie keine Gebühren erheben. Fotografen hätten das Recht, den wirtschaftlichen Nutzen aus ihren Fotos zu ziehen. Die Schlösserstiftung, die von den Ländern Berlin, Brandenburg und dem Bund getragen wird, habe die Aufgabe, dass ihre Parks der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Sie erfülle einen "öffentlichen Auftrag", so Gerichtssprecherin Martina Schwonke.

"Wir wollen Rechtssicherheit", begründete jetzt Henze trotzig den Gang nach Karlsruhe. Außerdem sieht sich die Stiftung in der Rolle des Schwarzen Ritters: "Das betrifft ja nicht nur uns, sondern auch andere Schlösserverwaltungen in Deutschland - wir haben alle mit den gleichen Problemen zu kämpfen", sagte Henze. Mit der Einführung von Eintrittpreisen für Potsdamer Parkanlagen hat die SPSG bereits die "Probleme" gelöst.

Da die Revision vor dem BGH noch aussteht, zahlt die Stiftung keine Gebühren zurück, die sie bereits von Fotografen oder Agenturen kassiert hat. Darauf und auf die erneute Verhandlung vor dem BGH reagierten die betroffenen Agenturen aber auch Touristikunternehmen und Journalistenverbände jetzt sauer. Der Stiftung komme durch die Fotos und die verbundene Werbung ein Mehrwert zugute, erklärte Michael Kruse von der Potsdamer Segway-Point Tourismusgesellschaft. Zudem sei es für ihn "sehr bedenklich", wenn die Stiftung weiterhin Steuergelder für juristische Auseinandersetzungen auszugeben gedenke. Der Stiftung gehöre nicht das Bildermonopol.

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3 Kommentare

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  • R
    rhapsodie

    Von wegen das würde Privatleute nicht betreffen. Alles eine Frage der Definition :-(

    Knips die Omma vor dem Gebäude (innerhalb des Parks), dann veröffentlich das ganze in deinem Blog auf dem irgendein Werbebanner zu sehen ist und schwups, das ist definitiv nicht privat sondern kommerziell. Aber auch die Veröffentlichung auf privaten Blogs ohne Werbung ist illegal!

     

    Also niemals die Omma in Potsdam knipsen!

  • U
    unerträglich

    es ist einfach unerträglich, dass man sich als potsdamer ständig mit neuem übel abfinden muss, welches sich die schlösserstiftung alljährlich ausdenkt. wie kann es sein, dass eine von öffentlicher hand getragene Stiftung so dermassen nicht im sinne des öffentlichen interesses handelt? mal schauen, was nach fahrradmitnahmeverbot (wohlgemerkt, nicht das fahrradfahren an sich, sondern das mitführen von fahrrädern auf dem grossteil des geländes ist verboten!), wiesenbetretungs-und schlittschuhlaufverbot und beinahem Badeverbot und Parkeintritt als nächstes kommen soll. so senkt man schritt für sschritt die attraktivität des parks. glückwunsch. dass gerichtsverfahren gegen das öffentliche interesse dann auch noch aus steuergeldern finanziert werden ist die höhe. dankeschön.

  • U
    Urheberunrecht

    ich habe vo jahren einen unkommerzielln kurzfilm gemacht. muss ich nun blechn.. und ihn oeffentlich gezeit?