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Schlimmer als Fälschen

■ Staatsanwalt fordert fünf Jahre Haft für TV-Fälscher Born auch wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Koblenz (dpa/taz) – Wenn es nach Staatsanwalt Walter Schmengler geht, soll der 38jährige Michael Born fünf Jahre ins Gefängnis. Nicht unbedingt wegen der gefälschten Fernsehbeiträge – schwerwiegender, so Schmengler, seien die Verstöße gegen das Waffen- und Tierschutzgesetz, die Vortäuschung von Straftaten sowie der Vorwurf der Volksverhetzung. Für einen Beitrag über den Ku-Klux-Klan hatte Born ein antisemitisches Pamphlet verfassen lassen.

Schmengler räumte gestern in seinem Plädoyer ein, daß es Born leichtgemacht wurde, gefälschte Filme zu verkaufen. Die verantwortlichen Redakteure seien „blauäugig“ gewesen. Insgesamt soll Born 21 ganz oder teilweise gefälschte Filme an zumeist private Fernsehsender verkauft und dafür rund 350.000 Mark kassiert haben.

Borns Verteidiger Norman Jacob forderte hingegen eine zweijährige Bewährungsstrafe, weil nach der Beweisaufnahme lediglich sechs Fälle von Betrug und ein versuchter Betrug übrig geblieben seien. Besonders den Mitarbeitern von „Stern TV“ warf Jacob Kritiklosigkeit und fehlende journalistische Sensibilität vor. Das Urteil soll am kommenden Montag verkündet werden. Bericht Seite 18

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