Schlechte Note für Berliner Ganztagsschulen: Familiengericht macht Bildungspolitik
Mit dem neuen Unterhaltsrecht sollen Mütter schneller wieder berufstätig werden. Doch die Berliner Ganztagsschulen sind so schlecht, dass das den Kindern nicht zuzumuten ist.
BERLIN taz Die deutsche Bildungspolitik gerät von einer ungewohnten Seite unter Druck: von den Familiengerichten. So erklärte das Berliner Kammergericht Anfang Januar, die Grundschulen in Berlin kämen "ihren Ausbildungspflichten nicht mehr in ausreichendem Maße nach".
Das Gericht interessierte sich für die Schulsituation, weil von dieser abhängt, ob einer alleinerziehenden Mutter eine Vollzeitarbeit zuzumuten ist. Das sei nicht der Fall, so das Gericht, denn die Schulen erwarteten, dass Eltern mit ihren Kindern den Schulstoff nacharbeiten, was zeitaufwändig sei. Geklagt hatte der Vater des achtjährigen Sohnes: Er wollte keinen Unterhalt mehr zahlen.
Der Mann ist nicht allein: Nach dem neuen Unterhaltsrecht, das seit 2008 in Kraft ist, sollen Mütter wieder ganztägig berufstätig werden, sobald ihr jüngstes Kind drei Jahre alt ist. Nach dem alten Recht konnten sie sich viel mehr Zeit lassen. Viele Väter erhoffen sich nun, dass sie ihre Unterhaltszahlungen bald einstellen können. Doch die Gerichte betrachten den Einzelfall: Ist etwa keine Ganztagsschule da, dann kann die Mutter nicht Vollzeit arbeiten - und der Vater muss weiterzahlen.
Das Berliner Urteil erregt Aufsehen, denn in Berlin mangelt es nicht an Ganztagsschulplätzen. Doch dafür fehle an den Schulen Personal, meint das Gericht. Zudem sei eine "Fremdbetreuung" bis zum Abend dem Kind nicht zuträglich, sie könne die Mutter "nicht ersetzen".
Die Berliner Bildungsverwaltung hat die Kritik am Montag zurückgewiesen. Die Ausstattung der Grundschulen sei im Vergleich zu anderen Bundesländern sehr gut, erklärte ein Sprecher. Mit 4.700 Euro Ausgaben pro Grundschüler liege Berlin deutschlandweit auf Platz 3. Auch das Betreuungsverhältnis sei besser als anderswo: Auf einen Lehrer kämen in Berlin 17,3 Schüler. "Vor diesem Hintergrund ist es für uns nicht nachvollziehbar, wie der Richter zu einer pauschalen Kritik der Berliner Grundschulen kommt."
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft dagegen klagt schon lange darüber, dass der Ausbau der Ganztagsschulen vor allem mit "Billiglösungen" betrieben werde: "Viele Schulen haben nun Räume, in denen die Kinder über Mittag bleiben können. Aber es gibt kein pädagogisches Konzept", kritisiert Marianne Demmer vom GEW-Bundesvorstand.
ExpertInnen geben dem Gericht in der Pauschalkritik nicht recht. Natalie Fischer vom Deutschen Institut für internationale pädagogische Forschung koordiniert die Begleitforschung zum Ganztagsschulprogramm. Sie erklärt: "Unsere Studien zeigen, dass Kinder, die eine Ganztagsschule besuchen, bessere Noten haben und motivierter sind als HalbtagsschülerInnen."
Es gibt vonseiten der Bildungspolitik keine Qualitätskriterien für Ganztagsschulen. Deshalb ist auch schwer zu beurteilen, ob das Gericht übertreibt. "Die Urteile in solchen Fällen sind sehr uneinheitlich, weil RichterInnen immer den Einzelfall betrachten", erklärt Isabell Götz, Vizechefin des Deutschen Familiengerichtstags.
Was sie für positiv hält, ruft bei Anwältin Angelika Nake vom Juristinnenbund Stirnrunzeln hervor: "Es gibt in Bayern Gerichte, die meinen, dass Ganztagsschulen Kindern generell abträglich sind. Dort müssen die Väter länger Unterhalt zahlen als etwa in Frankfurt. Das ist nicht gerade gerecht." Eine generelle Abneigung gegen "Fremdbetreuung" spricht auch aus dem Berliner Urteil. Ob diese Haltung Bestand hat, muss sich noch zeigen. Eine Revision vor dem BGH ist zugelassen.
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